Angaben zum Wärmebehandlungsauftrag

Dieses Infoblatt gibt eine umfassende, wenn auch nicht vollständige Auflistung von Angaben, die bei der Erteilung von Wärmebehandlungsaufträgen erforderlich sind

Die Wärmebehandlung eines Werkstückes ist nur ein Arbeitsschritt in der zumeist umfangreichen Herstellungskette vom Rohling bis zum Fertigteil. Obwohl der Wärmebehandlungsprozess fast immer der risikoreichste Arbeitsgang in der Fertigung sein dürfte, hat der Lohnhärter in der Regel keinen Einfluss und keine Mitspracherecht bei
  • der Auswahl des verwendeten Materials
  • der Konstruktion, Form und Maßhaltigkeit der Werkstücke
  • dem Ablauf der einzelnen Arbeitsgänge vor dem Wärmebehandlungsprozess und
  • den evtl. vorangegangenen Wärmebehandlungsmaßnahmen durch andere.
Der Erfolg einer Wärmebehandlung hängt somit von zahlreichen Faktoren ab, die z.T. im Einfluss- und Verantwortungsbereich des Härtereikunden bzw. des Herstellers der Werkstücke liegen. Die Voraussetzung für das Gelingen einer Wärmebehandlung können jedoch wesentlich verbessert werden,
  • wenn alle Angaben, die für die Wärmbehandlung notwendig sind, dem Lohnhärter mitgeteilt werden und
  • wenn die Werkstücke frei von versteckten Fehlern sind.
Die zur Wärmebehandlung übergebenen Werkstücke müssen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik konstruiert, gefertigt und in einem Zustand sein, in dem sie i.d.R. ohne vorherige Untersuchung und Probehärtung dem geeigneten oder vorgeschriebenen Wärmbehandlungsprozess zugeführt werden können. Es ist in der Lohnhärtebranche nicht üblich, die angelieferten Werkstücke vor der Wärmebehandlung auf versteckte Fehler hin zu untersuchen. Der Lohnhärter verlässt sich daher weitgehend auf die Angaben der Kunden.