Angaben zum Wärmebehandlungsauftrag
Dieses Infoblatt gibt eine umfassende, wenn auch nicht vollständige Auflistung von Angaben, die bei der Erteilung von Wärmebehandlungsaufträgen erforderlich sind
- der Auswahl des verwendeten Materials
- der Konstruktion, Form und Maßhaltigkeit der Werkstücke
- dem Ablauf der einzelnen Arbeitsgänge vor dem Wärmebehandlungsprozess und
- den evtl. vorangegangenen Wärmebehandlungsmaßnahmen durch andere.
- wenn alle Angaben, die für die Wärmbehandlung notwendig sind, dem Lohnhärter mitgeteilt werden und
- wenn die Werkstücke frei von versteckten Fehlern sind.
Vereinbaren Sie einfach Ihren persönlichen Beratungstermin bei uns vor Ort, unter Telefon 07574/93493-0 oder per E-Mail an . Wir beraten Sie gerne und kompetent.